1. Die Besichtigung des Teils des Museums in der ehemaligen evangelischen Kirche ist individuell und in Gruppen möglich, vom 1. Mai bis zum 30. September, dienstags bis sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr und vom 1. Oktober bis zum 30. April, montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 und von 10:00–16:00 Uhr, an ausgewählten Sonntagen, die auf der Website genannt sind.
  2. Die Besichtigung des Schlossturms ist nur in Gruppen und in Begleitung eines Mitarbeiters des Museums möglich.
  3. Der Eintritt auf den Turm erfolgt stündlich, vom 1. Mai bis zum 30. September, dienstags bis sonntags von 11:00 bis 17:00 Uhr und vom 1. Oktober bis zum 30. April, montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 und an ausgewählten Sonntagen von 11:00 bis 15:00 Uhr.
  4. Die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig im Turm sein dürfen, ist wegen der Brandschutzbestimmungen auf 50 beschränkt.
  5. Bei der Besichtigung des Turms müssen die Besucher den Anweisungen und Aufforderungen des Mitarbeiters des Museum unbedingt nachkommen.
  6. Die organisierten Gruppen müssen mindestens einen Betreuer pro 15 Teilnehmer haben, der die Verantwortung für die ganze Gruppe während der Besichtigung übernimmt. Der Gruppenleiter ist auch für die Folgen des Verhaltens der Gruppenmitglieder verantwortlich.
  7. Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren dürfen den Turm nur in Begleitung von Erwachsenen besichtigen.
  8. Die Besichtigung des Turmes ist für Personen nicht erlaubt, deren Zustand den Alkohol- oder Drogenkonsum vermuten lässt.
  9. Es ist verboten:
    1. a) auf dem Geländer der Treppe und der Aussichtsterrasse zu schaukeln und zu wippen,
      b) vom Turm Objekte aller Art zu werfen,
      c) Tabakwaren, Alkohol- und Drogen zu konsumieren,
      d) Lebensmitteln mitzubringen und zu verzehren,
      e) Tiere mitzuführen und mitzubringen,
      f) Mobiltelefone zu verwenden,
      g) Aufschriften an den Wänden anzubringen.
  10. Die Besucher sollen angemessene, flache Schuhe für den sicheren Auf- und Abstieg im Turm anhaben.
  11. Ältere Menschen und Personen mit gesundheitlichen Problemen sollen bei einem Besuch des Turms äußerste Vorsicht walten lassen. Der Schlossturm in Schlochau (Człuchów) ist 46 m hoch.
  12. Der Aufzug im Museum steht Behinderten und älteren Menschen zur Verfügung.
  13. Aus Sicherheitsgründen muss die behinderte Person den Turm in Begleitung von 2 Betreuern besichtigen.
  14. Die auf dem Turm von der Zielgruppe austretenden Personen, sollen aufgrund des schmalen Durchgangs, des großen Weitwinkels der Annäherung und der niedrigen Decke, extreme Vorsicht walten lassen. Der Abstieg vom Turm über die genannte Treppe ist inakzeptabel.
  15. Personen, die die öffentliche Ordnung und Regeln verletzen, werden des Objektes verwiesen.
  16. Die Verantwortung für die Verletzungen und Unfälle, die als Resultat eines Verstoßes gegen die Besuchsregeln eintreten, tragen die Geschädigten.
  17. Aufgrund des unebenen Pflasterbelags wird besondere Vorsicht während der Besichtigung des Schlosshofes empfohlen.
  18. Dienstag ist zur Besichtigung der Dauerausstellungen des Regionalmuseums von Schlochau (Człuchów) frei. Vom freien Eintritt ist der Schlossturm ausgenommen. Die kostenlose Besichtigung ist nach Erhalt einer kostenfreien Eintrittskarte an der Kasse des Museums möglich.
  19. Das Betreten des Museums wird als Akzeptieren der genannten Besuchsregeln betrachtet.